Teilnahmebedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für das von Maro-Einbauküchen Inh. Rainer Höffgen e.K., Brölstraße 14. 53809 Ruppichteroth (im Folgenden: „Veranstalter“) durchgeführte Gewinnspiel im Zusammenhang mit dem 75-jährigen Betriebsjubiläum des Unternehmens des Veranstalters (im Folgenden: „Gewinnspiel“).
§ 2 Teilnahmeberechtigung
- Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, so bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters
- Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E‑Mail-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.
- Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnahmeberechtigung der Teilnehmer zu überprüfen und zu diesem Zwecke Nachweise einzufordern. Bei Verstößen gegen Ziffern 2.1 und/oder 2.2 sowie bei nicht fristgerechtem Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist der Veranstalter berechtigt, Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
§ 3 Anmeldung beim Gewinnspiel
- Der Teilnehmer kann bis einschließlich zum 09.07.2023 am Gewinnspiel teilnehmen (im Folgenden: „Einsendeschluss“). Es gilt für eine fristgemäße Einsendung der Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung des Teilnehmers beim Veranstalter.
- Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer dem Veranstalter bis zum Einsendeschluss alle im Anmeldeformular auf unserer Webseite zu diesem Gewinnspiel https://www.75-jahre-maro.de/ aufgeführten und mit einem * gekennzeichneten Pflichtfelder (Vor- und Nachname, Wohnsitz, E-Mail-Adresse) ausfüllen und die Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise akzeptieren.
- Der vollständige Vertragstext wird vom Veranstalter nicht gespeichert. Vor Absenden der Anmeldung im Anmeldeformular kann der Teilnehmer die Anmeldedaten über die Druckfunktion des Browsers ausdrucken oder anderweitig elektronisch sichern. Nach Eingang des Anmeldeformulars beim Veranstalter werden die Anmeldedaten des Teilnehmers und die Teilnahmebedingungen nochmals vom Veranstalter per E-Mail an den Teilnehmer übersandt.
- Der Teilnehmer ist jederzeit berechtigt, seine Teilnahme durch formlose Erklärung gegenüber dem Veranstalter zu widerrufen.
§ 4 Gewinne
- Bei dem ausgeschriebenen Hauptgewinn handelt es sich um eine Reise auf einem AIDA-Kreuzfahrtschiff für zwei Personen. Bei der Reise handelt es sich um eine Kreuzfahrt mit der AIDAmar mit Sternekoch Stefan Marquardt vom 14-18.04.2024. Start und Ziel der Reise ist in Warnemünde. Weitere Anlauforte der Reise sind Stockholm, Gotland und Visby. Der Veranstalter organisiert die An- und Abreise nach Warnemünde per Bahn.
- Für die übrigen Teilnehmer werden daneben zwei Gewinne ausgeschrieben. Diese Gewinne umfassen Folgendes: Der zweite Gewinn beinhaltet ein Familienkochen in der Maro-Kochschule im Wert von 1.000€ mit Marcus Zimmermann. Der dritte Gewinn ist ein Catering von Marcus Zimmermann im Wert von 300€. Die Termine sind nicht festgelegt und mit Marcus Zimmermann abzustimmen.
- Jeder Teilnehmer kann jeweils nur einen der ausgeschriebenen Gewinne erhalten.
- Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass bei Inanspruchnahme des Gewinnes ggf. Kosten für die An- und Abreise anfallen werden.
§ 5 Gewinnermittlung
- Die Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
- Die Ermittlung des Gewinners erfolgt unmittelbar nach Ablauf des Einsendeschlusses gem. Ziffer 3.1.
§ 6 Gewinnbenachrichtigung und -übermittlung
- Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse sowie postalisch. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist der Veranstalter nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Gewinnanspruch verfällt in diesem Fall.
- Teilnehmer, die nicht gewonnen haben, werden auch auf Anfrage grundsätzlich nicht benachrichtigt.
- In der Gewinnbenachrichtigung wird der Gewinner dazu aufgefordert, zu erklären, ob er den Gewinn annehmen möchte oder nicht. Lehnt der Gewinner den Gewinn ab oder meldet er sich nach Aufforderung unter Fristsetzung innerhalb der gesetzten Frist nicht, so erlischt der Gewinnanspruch.
§ 7 Keine Gewinnübermittlung
Sollte eine Gewinnübermittlung an den Gewinner nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Gewinner den Gewinn nicht annimmt), bleibt es dem Veranstalter nach eigenem Ermessen überlassen, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).
§ 8 Datenschutz
Hinsichtlich des Datenschutzes wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel verwiesen, welche unter https://www.75-jahre-maro.de/datenschutzhinweis-zum-gewinnspiel abrufbar sind.
§ 9 Haftungsausschluss
- Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.
- Etwaige Mängelansprüche der Gewinner sind ausgeschlossen.
§ 10 Änderung/Einstellung des Gewinnspiels
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.
- Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn
- ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder
- eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
§ 11 Barauszahlung, Übertragung, Rechtsweg
- Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
- Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 12 Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden die Gültigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die ungültige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der ungültigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.
§ 13 Verbraucherschlichtung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter nicht verpflichtet, hierzu jedoch grundsätzlich bereit.